Musikverein Fischach - Volksfest Jugendschutz

Jugendschutz

Um Missbrauch von Alkohol zu verhindern, gilt das Jugendschutzgesetz. Hier gibt's zum Download einen Flyer dazu.

  

Sollten Gäste über 18 Jahren Minderjährige mit Alkohol oder alkoholhaltigen Getränken versorgen, werden beide sofort des Festivals verwiesen und der Fall polizeilich zur Anzeige gebracht!


Jugendliche unter 16 Jahren: Für euch gibt es keine Getränke oder Lebensmittel, die Alkohol enthalten (zum Beispiel Wein oder Bier). Es ist Euch auch nicht gestattet, Alkohol oder alkoholhaltige Getränke in der Öffentlichkeit zu Euch zu nehmen.


Jugendliche unter 18 Jahren: Für euch gibt es keine Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein enthalten (zum Beispiel Schnaps oder Likör). Es ist Euch auch nicht gestattet, Branntwein oder branntweinhaltige Getränke in der Öffentlichkeit zu Euch zu nehmen. Alkoholhaltige Getränke wie Wein und Bier sind für euch in normalen Mengen erlaubt.

   

Möchten Jugendliche unter 16 Jahren unsere Veranstaltung besuchen, so müssen sie in Begleitung ihrer Eltern erscheinen.
Möchten Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren unsere Veranstaltung länger als 24 Uhr besuchen, so müssen sie ebenfalls in Begleitung einer Erziehungsbeauftragten Person gemäß des Jugendschutzgesetzes erscheinen.

Das benötigte Formular zur Erziehungsbeauftragung kann hier heruntergeladen werden:

Neben diesem ausgefüllten Formular muss außerdem eine Kopie des dort genannten Personensorgeberechtigten mitgebracht werden.

 

FAQ
- Handelt es sich beim Fischacher Volksfest um eine öffentliche Tanzveranstaltung im Sinne des Jugendschutzes? Ja.
- Wie alt muss ein Erziehungsberechtigter sein? Volljährig.
- Kann ein Erziehungsberechtigter die Verantwortung für mehrere Jugendliche übernehmen? Ja.

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